Kinderrechte - leicht gemacht!
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Infoveranstaltung zum neuen „Individualbeschwerdeverfahren" auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention Am 14. April.2014 trat das dritte Zusatzprotokoll der UN- Kinderrechtskonvention in Kraft. Dieses Protokoll ermöglicht es Kindern, ihre Rechte selbst einzuklagen. Bereits einen Monat später, am 21. Mai 2014, informierte das Frankfurter Kinderbüro Interessierte und Fachkräfte über die Bedeutung des neuen „Individualbeschwerdeverfahrens". Die Kinderrechtsexpertin Frau Antje Weber, Kindernothife e.V., präsentierte anschaulich, welche Möglichkeiten Kinder haben, ihre Rechte juristisch einzuklagen. Es wurde diskutiert, wie eine solche Klage in der Praxis aussehen kann: Welche Chancen, aber auch welche Risiken sie birgt. Kleingruppen gingen im zweiten Teil der Veranstaltung der Frage nach, wie das Individualbeschwerdeverfahren in Frankfurt bekannt gemacht und genutzt werden kann. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Materialien: Präsentation zur Schulung, Die Studie von Prof. Payandeh zur Umsetzung in Deutschland UN-Kinderrechtskonvention, Das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention (Individualbeschwerdeverfahren), Verfahrensregeln zum Individualbeschwerdeverfahren |